Durchfahrt [1]

[162] Durchfahrt, der durch ein Gebäude führende Fahrweg, meist an seinen Enden durch Torbogen begrenzt, die durch hölzerne Torflügel oder Eisengitter abgeschlossen werden können.

Die geringste Breite beträgt 2,5 m. Der Bodenbelag sollte, um das Wagengerassel zu dämpfen, aus Asphalt oder aus Holzpflaster bestehen. – Bei Wohngebäuden bildet die Durchfahrt zugleich den Haupteingang, von dem aus der Zugang zu den einzelnen Stockwerken erfolgt. Bei größeren Gebäuden können neben der Durchfahrt noch ein oder zwei Durchgänge für Fußgänger angeordnet werden. Um letztere gegen das Fuhrwerk zu schützen, sollten die Gehwege mindestens um einen Tritt höher gelegt werden. Schöne Beispiele von Prachtdurchfahrten sind: 1. am Schloß in Berlin, Prachttor gegenüber dem Kaiser Wilhelm-Denkmal. 2. Louvre in Paris, Neubau des Cour Napoleon III., Pavillon Richelieu (1866), von Architekt Visconti; 3. Schloß von Caserta bei Neapel, zentrale Durchfahrt zwischen vier Höfen (18. Jahrhundert), Architekt Vanvitelli.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 162.
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