[373] Eisschütz, das oder die Eisschütze, auch Eisfalle bezw. -schleuse genannt, eine an festen oder beweglichen Anlagen vorgesehene besondere, meist kleinere Schütze zum Ablassen von Treibeis.
Die Eisschütze muß in ihrer Höhe und Höhenlage den Schwankungen des Winterwasserstandes angepaßt sein. Sie wird daher im obersten Teil des festen oder beweglichen Abschlußkörpers angebracht. Im letzteren Falle bildet sie eine sekundäre Schütze namentlich bei solchen Stauanlagen, wo die Oeffnung des Abschlusses in der Wirkungsweise eines Grundablasses von unten nach oben oder dann seitlich erfolgt und daher, oder auch sonst, in der Regel kein Ueberströmen des Hauptabschluß- bezw. Staukörpers stattfindet.
Hilgard.
Lueger-1904: Eisschutz