[247] Essigsäure. Seit 1. Januar 1909 ist eine Verordnung, betreffend den Verkehr mit Essigsäure in Kraft getreten, nach welcher rohe und reine Essigsäure (auch Essigessenz), welche über 15% reine Säure aufweist, nur in Flaschen besonderer Art und nur mit vorgeschriebenen Etiketten festgehalten werden dürfen. Ausnahmen: Beim Verkauf zu Heil- oder wissenschaftlichen Zwecken in Apotheken.
Bujard.