[597] Falz, im Bauwesen, 1. rechtwinkliger Ausschnitt Ausfalzung an der Kante z.B. eines Häufleins, Holzpfostens, wodurch ein guter Anschlag (s.d.), d.h. ein Uebergreifen und dichtes Anschließen z.B. eines Brettes, einer Türe, eines Ladens oder Fensters erzielt wird. Dieser Anschlag wird um so dichter, je mehr Falze in Anwendung kommen (s. Fig. 3). 2. Bei Bretterschalung oder Fußböden wird der Falz angewendet zur Dichtung der Stoßfugen (Ueberfalzung, s. Fig. 4). 3. Ost fälschlich gebraucht für Nut (s.d.). 4. Bei Metallen ist Falz der umgebogene Rand, mit dem Bleche ineinander greifen (s. Falzen).
Weinbrenner.