Flößereianlagen

[92] Flößereianlagen, jene Vorkehrungen, die für das Flößen und Triften des Holzes geschaffen werden müssen, um den Transport bewerkstelligen zu können.

Hierher gehören vor allem die Stauanlagen (s.d.) zur Erzeugung der für das Flößen erforderlichen Minimalwassertiefe (das Schwellen). Der hierbei erzeugte Rückstau muß so weit reichen, daß die längsten zulässigen Flöße noch Platz finden, ohne daß die letzten Gestöre auf der Flußsohle aufliegen; auch müssen in denselben die Flöße zusammengebunden werden können. Für das Abschwemmen von Triftholz ergibt sich oft die Notwendigkeit der Anlage größerer Teiche, die Wasserstuben oder Klausen genannt werden, wenn sie größere Dämme oder Mauern zum Aufstau des Wassers und Auslaßöffnungen besitzen. – Die Wasserstuben sowohl als auch bestehende Stauwerke für Mühlen, Fabriken u.s.w. müssen Floßdurchlässe (s. Floßgasse) erhalten. Zur Abhaltung des getrifteten Holzes von den Fabriks-, Bewässerungskanälen u.s.w. dienen Leitrechen. In den Holzsammelplätzen wird das Triftholz mittels Fangrechen zurückgehalten und für den Weitertransport vorbereitet. Die seltener zur Anwendung kommenden Floßhäfen (s.d.) dienen teils als Sicherheitshäfen bei Hochwasser und Eisgang, teils als Landeplätze bezw. zur Umwandlung kleinerer Flöße in große. In einzelnen Fällen wird für spezielle Zwecke der Flößerei ein künstlicher Wasserlauf (Floßkanal) geschaffen.


Literatur: Pechmann, H. v., Anleitung zum Flußbau, München 1826, Bd. 2, S. 32; Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 1882, Bd. 3, 2. Abt.

Pollak.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 92.
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