Gartengebäude [1]

[267] Gartengebäude, jene Bauten, die bloß zur Zierde oder zu vorübergehendem Gebrauche in großen Anlagen errichtet werden; dazu gehören insbesondere: Pavillons, Grotten, Ruinen, Tempel, Einsiedeleien, Kapellen u.s.w.

Unter Pavillons (s.d.) sind hier leichtere Bauten oder Gartenhäuser von gefälligem Stil und Aeußern mit wenigen Räumen für Gesellschaftszwecke zu verstehen, die auch in kleinerer Anlage an entsprechender bevorzugter Stelle, etwa von Freitreppen mit Laubgängen, Terrassen u.s.w. umgeben, zur höchsten Annehmlichkeit des Aufenthalts beitragen. Die übrigen genannten Bauten bilden den Schmuck größerer, weitangelegter Gärten und sind an wenigen passenden Stellen zu errichten, wo sie ihre Wirkung nicht verfehlen werden.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 267.
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Lueger-1904: Gartengebäude [2]