[375] Gemarkungsvermessung. Neumessungen für staatswirtschaftliche Zwecke, insbesondere Katastervermessungen, werden gemarkungsweise vorgenommen. Der Messung liegt zugrunde eine Kleintriangulierung, die an das trigonometrische Landesnetz angeschlossen ist (s. Triangulierung). Ein auf dieses trigonometrische Gemarkungsnetz genutztes Netz von Polygonzügen (Polygonnetz) (s. Polygonisieren), das längs Wegen und wichtigen Geländelinien sich hinzieht und die Gemarkung in eine Anzahl passend begrenzter Teile (Fluren) zerlegt, so daß jede Flur auf einem besonderen Kartenblatt in geeignetem Maßstab (etwa 1 : 500 bis 1 : 2000) dargestellt werden kann, dient seinerseits wieder als Grundlage für das Liniennetz, das für die spezielle Aufmessung der einzelnen Grundstücke u.s.w. erforderlich ist (s. Stückvermessung).
Das graphische Verfahren der Meßtischaufnahme (s.d.) findet bei modernen Gemarkungsvermessungen keine Anwendung mehr. Die Ergebnisse einer Gemarkungsvermessung sind: die Koordinaten der trigonometrischen, polygonometrischen und sonstigen Messungspunkte, die Handriffe oder Feldbücher über die Stückvermessung, die danach angefertigten Flurkarten, die zusammen die Gemarkungskarte ausmachen (s. Karte, Kartierung), die Flächeninhaltsberechnung aller Parzellen, das Flurbuch und die sonstigen Register u.s.w.; s.a. Kataster und Katasterneumessung.
Reinhertz.