Karte [1]

[385] Karte, jede Abbildung der Erdoberfläche und deren Bedeckung durch Darstellung von Vermessungsergebnissen. Die Art der Darstellung ist verschieden nach ihrem Zwecke, nach Anordnung des Vermessungsverfahrens und nach der Ausdehnung des darzustellenden Erdoberflächenstückes. Es werden geometrische, topographische und geographische Karten unterschieden.

1. Geometrische Karten sind maßstäbliche Darstellungen aller Einzelheiten, wie der Grenzen, Kulturarten, Gebäude, Wege, sonstigen Anlagen und Geländeformen zu bestimmten technischen Zwecken, auf Grund von Einzelvermessungen. Derartige Karten stellen stets nur sehr kleine Stücke der Erdoberfläche dar. Sie können aufgefaßt werden als unverzerrte Abbildungen des als eben angenommenen Vermessungshorizonts, auf den alle dargestellten Punkte durch einander parallele Lotlinien projiziert worden sind. Die Darstellung erfolgt in der Regel unmittelbar aus den Messungsergebnissen (s. Stückvermessung) in einem verjüngten Maßstabe, dessen Verjüngungsverhältnis je nach dem Zwecke der Karten zwischen 1 : 100 und 1 : 10000 gewählt wird. Solche ebenen Karten heißen auch Pläne. Auf ihnen können ohne weiteres Maßstab, Transporteur und Planimeter angewendet werden, während dies auf Karten weit ausgedehnter Gebiete nicht angängig ist (s. Kartenprojektion). Die Höhenverhältnisse des Geländes werden durch Höhenzahlen und Höhenlinien ausgedrückt (s. Höhe).

Bei zusammenhängenden Vermessungen großer Gebiete, wie besonders bei den Katastervermessungen (s.d.) ganzer Staaten, bei denen die Krümmung der Erdoberfläche berücksichtigt werden muß, dienen zur einheitlichen Darstellung aller Einzelheiten passend gewählte Abbildungsflächen in Koordinatensystemen (s.d.). Gekrümmte Flächen lassen sich in der Ebene zwar nicht ohne Verzerrung darstellen, doch wird die Ausdehnung der Koordinatensysteme so beschränkt, daß die Verzerrung einen gewissen Höchstbetrag nicht überschreitet und den Kartierungsfehlern gegenüber vernachlässigt werden kann. Nach den Ergebnissen solcher Vermessungen werden rechtwinklige Koordinaten (s.d.) für alle Bindepunkte des Messungsliniennetzes berechnet. Dieses kann daher unmittelbar nach den Koordinaten aufgetragen werden.[385] Die Grundlage der Kartenzeichnung wird dementsprechend durch ein Netz gleichabständiger Koordinatenlinien, das Quadratnetz, gebildet. Ein in dieser Weise angeordnetes Kartenwerk setzt sich aus einer großen Anzahl einzelner Blätter zusammen, die wieder mit Rücksicht auf den geringen Betrag der Verzerrung als Pläne angesehen werden können. Die für Verwaltungszwecke nach Gemeindebezirken und Gemarkungen zusammengehörigen Karten, durch die der Besitzstand politischer Verbände dargestellt wird, werden als Kataster- oder Gemarkungskarten bezeichnet. Die einzelnen Blätter heißen Flurkarten oder, da sie bei der Veranlagung der Grundsteuer benutzt werden, auch Steuerpläne. Das Verjüngungsverhältnis liegt etwa zwischen 1 : 500 und 1 : 5000. Für Karten nach neueren Messungen werden 100 teilige Maßstäbe verwendet, bei älteren Karten kommen auch andre Verhältnisse vor.

2. Die topographischen Karten sind ortsbeschreibende Darstellungen des Geländes nach, Lage, Höhe und Bedeckung. Die zur Anwendung kommenden Maßstäbe liegen zwischen 1 : 10000 und 1 : 500000. Die topographische Karte soll ein übersichtliches Bild des Geländeabschnittes in deutlich sichtbaren Linien geben. Es ist nicht immer möglich, alle Gegenstände maßstäblich in ihrer horizontalen Ausdehnung zu zeichnen. An Stelle der maßstäblichen Darstellung treten dann Signaturen. Die Höhenverhältnisse werden durch Höhenzahlen, Höhenlinien, Bergstriche (s. Bergzeichnung) und Farbenabtönungen der Flächen zum Ausdruck gebracht Die allgemeine Landesvermessung liefert in der Regel geographische Koordinaten für eine Anzahl trigonometrischer Punkte, an welche die spezielle Aufnahme angeschlossen wird. Als Grundlage für die Anordnung und Einteilung der Kartenblätter dient daher das Netz der geographischen Koordinatenlinien nach Länge und Breite. Die Kartenblätter sind danach Gradabteilungskarten (s.d. sowie Kartenprojektion; weiteres s. Topographie).

3. Die geographischen Karten führen je nach dem Zwecke, dem sie dienen, verschiedene Namen. Es möge auf die hydrographischen, geologischen (vgl. Karten, geologische), geognostischen, orographischen, ethnographischen, physikalischen, zoologischen, pflanzengeographischen, statistischen, wirtschaftlichen und politischen Karten hingewiesen werden. Sie sind entweder Spezialkarten oder als Land- und Erdkarten Uebersichtskarten. Den Spezialkarten werden in der Regel topographische Karten zugrunde gelegt. Die Land- und Erdkarten, auf denen große Teile der Erdoberfläche übersichtlich zur Darstellung gelangen, sind Verallgemeinerungen topographischer Karten oder die Ergebnisse genereller Vermessungen (s. Routenaufnahme). Das Netz der geographischen Koordinaten dient auch hier als Rahmen der Karten und für ihre Einteilung (s. Kartenprojektion). Die Verjüngungsverhältnisse sind bis hinab zu 1 : 200000000 nach Art und Zweck der Karten sehr verschieden.

(† Reinhertz) Hillmer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 385-386.
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