[414] Geschirr, 1. im Bauwesen Handwerkszeug der Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, von welchen das Notwendigste in manchen Gegenden die Gesellen selbst halten müssen, während das Geräte von den Meistern zu stellen ist; 2. in der Tonwarenfabrik ein Gefäß (s. Bunzlauer Geschirr, Tonwaren); 3. im Transportwesen die Einspannvorrichtung für die Zugtiere.
Weinbrenner.