Geschirr [1]

[414] Geschirr, 1. im Bauwesen Handwerkszeug der Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, von welchen das Notwendigste in manchen Gegenden die Gesellen selbst halten müssen, während das Geräte von den Meistern zu stellen ist; 2. in der Tonwarenfabrik ein Gefäß (s. Bunzlauer Geschirr, Tonwaren); 3. im Transportwesen die Einspannvorrichtung für die Zugtiere.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 414.
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