Hauptnormale

[789] Hauptnormale, nach der Eichordnung (s.d.) diejenigen Normale, nach denen die Aufsichtsbehörden der Eichungsstellen die Kontrollnormale prüfen, und welche zu diesem Zweck nach den Kopien des Urmaßes und Urgewichtes richtiggestellt sind.

Die von den Aufsichtsbehörden verwendeten Hauptnormale sind für Längenmaße: ein Meterstab als Strichnormal aus Messing, durchgehend in Zentimeter, auf die Länge von 1 dm in Millimeter geteilt; für Hohlmaße: Litermaße von 2–l/32 l aus Messing und 0,2–0,02 l aus Rotguß; für Gewichte: Gewichte von 20 kg bis l g aus vergoldetem Messing und 500 mmg bis 1 mmg aus Platin; vgl. die deutsche Eichordnung d. d. 27. Dezember 1884, bezw. 1. August 1885, § 60.

Reinhertz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 789.
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