[610] Kontrollnormal, nach der Maß- und Gewichtsordnung ein Eichungsnormal, das zur Richtighaltung der Gebrauchsnormale (s.d.) an der Eichungsstelle dient. Die Kontrollnormale werden von der Aufsichtsbehörde nach den Hauptnormalen (s.d.) hergestellt, geprüft und mit Beglaubigungsscheinen versehen.
Es werden gebraucht für Längenmaße: ein Strichmaß aus Messing von 1 m, durchgehend in Zentimeter und auf eine Länge von 1 dm in Millimeter geteilt; ein Endmaß aus Stahl von 2 m, in gleicher Weise geteilt; für Flüssigkeitsmaße: zwei Sätze Flüssigkeitsmaße von 20,01 l; für Hohlmaße für trockene Gegenstände: ein Satz Hohlmaße von 1/4 hl. 10 l und 5 l; für Gewichte: mehrere Sätze Gewichtsstücke aus Gußeisen, Messing, Platin und Aluminium von 20 kg bis 1 mg. Weiteres s. Barczynski, Handbuch des deutschen Maß- und Gewichtswesens, 3. Aufl., Magdeburg 1901.
( Reinhertz) Hillmer.