Isolierschichten

[217] Isolierschichten, 1. Einlagen im Mauerwerk aus einem für Wasser oder Feuchtigkeit undurchlässigen Stoff, um hierdurch das Aufzeigen der Erdfeuchtigkeit, welche durch Wasserdruck von der Bergseite oder durch hohen Grundwasserstand verursacht sein und durch die Kapillarität der Mauersteine sich allmählich in das Stockmauerwerk hinaufziehen kann, zu verhindern. Die tauglichen Stoffe sind Asphalt und Teer, Metall und Glas. In einfachen Fällen kann schon eine in Zement ausgeführte Rollschicht besonders hart gebrannter Backsteine genügen; ebenso ist eine Lage von Rohglas oder von Bleiplatten, welche durch Kohlenstaub gegen Oxydation durch Kalkmörtel zu schützen sind, hierzu geeignet. Am meisten empfiehlt sich eine heiß aufgetragene, 10 mm starke Schicht von Asphalt oder Teer oder auch eine Lage von Asphaltpappe, welche in besonderen Fabriken angefertigt und nach Maß geliefert wird. Diese Schicht wird über den Grundmauern oder in der Höhe des Sockels, jedenfalls unter dem Fußboden des Erdgeschosses angeordnet. – 2. Stehende Isolierschichten wie z.B. zur Trennung der Abtrittgruben vom Hauptbau, können in ca. 30 cm starker Lehmlage bestehen; in andern Fällen kann Asphalt, Zement, Metallblech zur Anwendung kommen. – 3. Zur Isolierung von Leitungsröhren für Dampf, Wasser oder zur Heizung dienen schlechte Wärmeleiter, wie Hanf, Werg, Asbest, Korkmasse u. dergl. (vgl. Isoliermaterialien für Schiffe und Schiffsmaschinen), teils zum Anstreichen oder in[217] getrockneter Form. 4. Zur Isolierung gegen Maschinengeräusche und Erschütterungen werden in Isolierpappe eingehüllte Korkfundamentunterlagen verwendet, aus imprägnierten Korkstreifen in eisernen Rahmen zusammengesetzt (vgl. Prospekt von E. Zorn-Groß-Lichterfelde).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 217-218.
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