[282] Kaistraßen, längs eines Wassers mit Schiffsverkehr hinziehende Straßen, auf ihre ganze Länge oder an einzelnen Punkten mit Vorkehrungen zur Verkehrsvermittlung zwischen Land und Wasser versehen, weshalb Heile Uferbefestigung auf volle oder teilweise Höhe, s. Straßenbau.
Bräuler.