Kappe [2]

[376] Kappe, im Bauwesen, 1. jede hauben- oder mantelartige Abdeckung oder Bekrönung eines Bauteils, z.B. eines Pfostens, Pfeilers, auch eines Dammes; 2. der zwischen den Gräten eines Gewölbes liegende Teil, auch Schild genannt (s. Gewölbe); 3. oberer Teil eines gebrochenen Daches (s.d.); 4. Mörtelguß über dem Rücken eines Gewölbes (s. Kalkguß).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 376.
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