Kernformmaschinen

[437] Kernformmaschinen dienen zur genaueren und rascheren Herstellung der in Gießereien gebrauchten Kerne (s. Eisengießerei, Bd. 3, S. 358).

Die hauptsächlichsten Systeme, von denen einzelne nur für zylindrische oder prismatische Kerne brauchbar sind, sind die folgenden:

A. Kernformmaschinen, bei denen das Feststampfen des Sandes in der Kernbüchse von Hand erfolgt.

1. Innerhalb der Kernbüchse befindet sich ein Stempel, welcher der Länge des Kerns entsprechend eingestellt werden kann. Nach dem Aufstampfen des Kerns wird je nach dem System der Kernformmaschine a) der Kern aus der auf dem Tisch beteiligten Kernbüchse durch den Stempel (in der Regel durch Zahnstange bewegt) nach außen gedrückt (s. Fig. 1) oder b) die Kernbüchse nach abwärts gezogen, während der Stempel und der auf ihm stehende Kern still stehen oder c) die Büchse vom Kern nach oben abgezogen. Um hierbei das Aufstampfen von Kernen in Kernbüchsen, die nur an einer Seite offen sind, zu ermöglichen, wird der Kernkasten auf einer Wendeplatte (s. Eisengießerei, Bd. 3, S. 359, Fig. 22 und 22a) beteiligt. – Bei der unter a) beschriebenen Kernformmaschine tritt leicht die Gefahr ein, daß der untere Teil des Kerns beim Hinausschieben zu stark gepreßt wird und die Kerne dadurch unbrauchbar werden bezw. zu fehlerhaften Abgüssen Veranlassung geben. Man hat diesen Uebelstand dadurch umgangen, daß man die Kernbüchse zweiteilig macht und sie vor dem Hinausschieben[437] des Kerns öffnet (Fig. 2) (D.R.G.M. Nr. 118156), so daß der Kern beim Hinausschieben keinen Widerstand an den Wänden mehr findet. Diese Verwendung geteilter Kernbüchsen führt über zu den

2. Kernformmaschinen mit zweiteiligen Kernbüchsen, die in der zur Teilfuge senkrechten Richtung vom Kern abgezogen werden. Hierher gehört die Kernformmaschine D.R.P. Nr. 80807. Die Kernbüchsenhälften liegen während des Aufstampfens in einem unterhalb des Tisches angebrachten Zylinder, aus dem sie mitsamt dem Kern durch einen Stempel hochgehoben werden, worauf die Kernbüchsenhälften von Hand seitwärts von dem Kern abgezogen werden. Bei der Kernformmaschine Fig. 3 sind die Büchsenhälften je auf einem Schlitten befestigt, der durch Schraubenspindel und -mutter verschoben wird. Diese Anordnung wird auch für nur einseitig offene Kernbüchsen (z.B. für die Herstellung von Kernen für Töpfe) mit Wendeplatte ausgeführt. Die Kernformmaschine von Rein (D.R.P. Nr. 116594) besitzt ebenfalls geteilte Kernbüchsen. Die Hälften sind in beliebiger Anzahl auf zwei durch ein Scharnier miteinander verbundenen Formplatten befestigt. Die Kernbüchsenhälften werden mit Formsand gefüllt und die obere Kernbüchsenplatte gedreht, so daß sie auf die untere zu liegen kommt. Um ein inniges Zusammenhaften der Kernhälften zu erzielen, bestreicht man die untere Kernhälfte mit flüssigem Ton. Nach dem Zurückdrehen der oberen Formplatte werden die Kerne mechanisch aus der Kernform herausgehoben.

B. Kernformmaschinen, bei denen der Sand durch Pressen verdichtet wird.

1. Mit Kernbüchsen: Die Kernbüchsen sind zweiteilig, und in der Regel die Hälfte mehrerer Kernbüchsen zu einer gemeinsamen Platte vereinigt. Der Vorgang bei der Herstellung der Kerne ist folgender: Auf die untere Kernbüchsenhälftenplatte a (Fig. 57) wird ein Sandrahmen c aufgesetzt, der dem Umriß des Modells in der Teilfuge entsprechend ausgeschnitten ist und der eine solche Höhe besitzt, daß der in die Oeffnungen und die untere Kernbüchsenplatte eingebrachte und oben abgestrichene Sand erfahrungsgemäß zur Herstellung eines genügend festen, nicht zu stark gepreßten Kerns ausreicht. Dieser Sandrahmen wird darauf vorsichtig weggenommen. Man erhält so einen Sandkörper d mit der annähernden Gestalt des fertigen Kerns e, der durch Aufpressen der oberen Kernbüchsenplatte hergestellt wird. Damit es nun möglich ist, die Plattenhälften zum Aufeinanderliegen zu bringen, was durch zwischenliegenden Sand vereitelt würde, ist es notwendig, rings um den äußeren Umriß des Kerns Rinnen b (Fig. 57) anzubringen, die zur Aufnahme etwa überschüssigen Sands dienen. Das Zusammenpressen findet unter einer beliebigen, für den Zweck genügend kräftigen Presse statt. Eine hydraulische Kernformmaschine, auf der die Herstellung der Kerne in der angegebenen Weise erfolgt, ist in Fig. 8 dargestellt. c ist der Sandrahmen zur Herstellung der angenäherten Kernform.

2. Für zylindrische und prismatische Kerne finden Strangpressen Anwendung, bei denen das Kernmaterial durch eine Schnecke verdichtet und durch ein Mundstück hindurchgepreßt wird. Diese Kernformmaschinen werden entweder mit horizontaler und vertikaler (Fig. 9, Chr. Laißle, Reutlingen) oder auch nur mit horizontaler Preßschnecke ausgeführt. Sie dienen zur Herstellung der Kerne von etwa 10–100 mm Durchmesser.

C. Kernformmaschinen, bei denen das Kernmaterial durch Rütteln verdichtet wird.

Auf diesen Maschinen werden Kerne aus sogenannten Oelmassen (s. Kernmittel) durch intensives Rütteln in vertikaler Richtung hergestellt. Die Kernbüchsen sind zweiteilig; ihre Hälften werden nach dem Einfüllen des Formmaterials zusammengeklappt. Besonders für Radiatorenkerne angewendet.[438]


Literatur: [1] Ledebur, Handbuch der Eisen- und Stahlgießerei, Leipzig 1901. – [2] »Stahl und Eisen«, Düsseldorf 1905, S. 955 f. – [3] Fischer, H., Die Werkzeugmaschinen, Bd. 1, 2. Aufl., Berlin 1905. – [4] Kataloge der Fabriken für Gießereimaschinen.

A. Widmaier.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Fig. 3., Fig. 4–7., Fig. 8.
Fig. 3., Fig. 4–7., Fig. 8.
Fig. 9.
Fig. 9.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 437-439.
Lizenz:
Faksimiles:
437 | 438 | 439
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