[607] Konstruktionshöhe, bei Brücken die aus der Höhenlage des Verkehrsweges und dem geforderten Lichtraum unter der Brücke hervorgehende, verfügbare Höhe zwischen Oberfläche der Fahrbahn und Unterkante der Brückenkonstruktion.
Je nachdem dieselbe mehr oder weniger beschränkt ist, ergeben sich für den Ueberbau, insbesondere der hölzernen und eisernen Brücken, verschiedene Anordnungen, nämlich: bei unbeschränkter oder ausreichender Konstruktionshöhe die als »Bahn oben« bezeichnete Anordnung, bei welcher die Hauptträger der Brücke gänzlich unter der Fahrbahn gelegen sind; bei beschränkter Konstruktionshöhe die Anordnung von »Bahn versenkt« oder »Bahn unten«, wobei die Hauptträger ganz oder zum Teil über die Fahrbahn emporragen. Das Minimum der Konstruktionshöhe wird durch die Stärke der Fahrbahn und der dieselbe unmittelbar unterstützenden Teile (Fahrbahnträger) bedingt; s. Fahrbahngerippe.
Melan.