Kopfschüttung

[629] Kopfschüttung. Bei dieser Art der Anschüttung wird der Damm (s.d.) bei Eisenbahnbauten von der Uebergangsstelle zum Einschnitt in endgültiger Höhe und Breite ausgeführt, indem die Schüttgefäße stets über die Vorderkante des jeweiligen Kopfes ausgeleert werden.

Es bilden sich also Schüttflächen quer zum Damm, die diesem ein weniger festes Gefüge geben als die wagerechten Schichten der Lagenschüttung (s.d.); immerhin ist ein Abrutschen bei gutem Material nicht zu befürchten, da die Bewegungsrichtung der Schichten mit der Dammrichtung zusammenfällt. Bei sehr hohen Dämmen und besonders bei breiten Anschüttungen wird die Kopfschüttung auch stockwerkartig vorgenommen, so daß die einzelnen Lagen in mehreren Rampen hintereinander vorgetrieben werden. Es ist dies gewissermaßen eine Vereinigung der Lagen- und Kopfschüttung. Bodenbeförderung mittels Schiebkarren empfiehlt sich dabei nicht, da wegen der geringen Breite des Kopfes die seitwärts kippenden Karrenreihen keinen genügenden Raum finden. Kippkarren dagegen finden als Vorderkipper fast ausschließlich Verwendung, weil die Karrenbahnen eine dauernd unveränderte Lage erhalten können und nur stetig verlängert zu werden brauchen. Bei Pferdekippkarren ist allerdings ein Wenden notwendig, zu welchem Zweck ein Bohlenboden am Kopf angebracht wird, auf dem fünf bis zehn Mann das Wenden, Kippen und Zurückführen der ankommenden Karren besorgen. Die Verwendung von Schienengleisen ist nur bei Vorderkippern, wie sie namentlich in England gebräuchlich sind, mit Vorteil verbunden, da in diesem Fall mehrere Schienenstränge bis an den Kopf geführt werden können. Bei Seitenkippern sind Drehscheiben notwendig, deren fortwährende Versetzung viel Mühe macht. Stehen bewegliche Sturzgerüste zur Verfügung, so können allerdings auch Seitenkipper benutzt werden. S.a. Bodenbeförderung, Damm (mit Literaturangabe), Erdförderwagen und Gerüstschüttung.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 629.
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