[33] Längenmaße. Nach der Maß- und Gewichtsordnung für das Deutsche Reich ist die Maßeinheit das Meter oder der Stab. Als Urmaß für die deutschen Längenmaße gilt seit 1889 die im Besitze der Kaiserl. Normaleichungskommission in Berlin befindliche Kopie Nr. 18 des internationalen Meters. Früher bediente man sich der Endmaße, jetzt der Strichmaße. Die Verhältnisse und amtlichen Bezeichnungen sind: 1 Meter (m) = 10 Dezimeter (dm) 100 Zentimeter (cm) = 1000 Millimeter (mm); 1000 m = 1 Kilometer (km). Nach der Eichordnung (s.d.) sind für den öffentlichen Verkehr Maße von 0,1, 0,2 und 0,5 m sowie von 1 m bis 10 m in Abstufungen von je 1 m und von 10 m bis 25 m in Abstufungen von je 5 m zugelassen. Die Einteilungen sind vorzunehmen nach ganzen und halben Metern sowie nach Dezimetern, Zentimetern, Millimetern und Halbteilen. Für wissenschaftliche und präzisionsmechanische Feinmaße wird gebraucht 0,001 mm = 1 Mikron (μ).
Die innezuhaltenden Fehlergrenzen sind:
A. Fehlergrenzen für die Gesamtlänge oder für äußere Fehler. 1. Für metallene Präzisionsmaßstäbe von 2 m Länge ± 0,2 mm, 1 m Länge ± 0,1 mm, für kürzere[33] ± 0,05 mm. 2. Für gewöhnliche metallene oder hölzerne Maße von 10 m bis 7 m ± 3 mm, 6 m bis 4 m ± 2 mm, 3 m und 2 m ± 1 mm, 1 m ± 0,5 mm, für kürzere ± 0,25 mm. 3. Für Wertmaßstäbe sind die doppelten Fehlergrößen zulässig, für kürzere Maße als 1 m sind 0,75 mm erlaubt; für Bandmaße aus Stahl sind zulässig von 25 m bis 20 m ± 4 mm, von 15 m bis 10 m ± 3 mm. von 9 m bis 7 m ± 2 mm, von 6 m bis 4 m ± 1,5 mm, von 3 m bis 2 m + 1 mm, von 1 m ± 0,75 mm.
B. Fehlergrenzen für die Einteilung oder für innere Fehler. Bei Maßen von mehr als 2 m Länge darf der Fehler des Abstandes einer Teilungsmarke von der nächsten Endmarke die Hälfte des erlaubten äußeren Fehlers nicht überschreiten, bei kürzeren Maßen darf der Fehler des Abstandes einer Teilmarke von jedem der beiden Enden den gesamten äußeren Fehler nicht überschreiten. Außerdem sind die Fehlergrenzen für die Abstände benachbarter Teilungsmarken bei Präzisionsmaßen und bei Teilung in Zentimeter ± 0,2 mm, bei Teilung in Millimeter ± 0,1 mm. Die entsprechenden Fehlergrenzen für gewöhnliche Maße sind ± 0,5 mm und ± 0,2 mm. Zur Prüfung und Eichung der Längenmaße an den Eichungsstellen dienen die sogenannten Gebrauchsnormale und Kontrollnormale (s.d.). Ueber Längenmaße zu geodätischen Messungen s. Längenmessung.
Eine Vergleichung älterer deutscher und einiger ausländischer Längenmaße mit dem metrischen System gibt die folgende Zusammenstellung:
[34] Die darauf gegründeten Flächenmaße und Meilenmaße s.d.
( Reinhertz) Hillmer.