[117] Lehmschlag (Lettenschlag) dient:
1. zur Dichtung gegen Wasserandrang an Grundmauern oder zur Dichthaltung von Abtrittgruben; 2. als Estrich, zu Fußböden von landwirtschaftlichen Gebäuden, besonders Tennen, Küchen und Stallungen, ferner von Kegelbahnen und Speichern, bei letzteren zum Schütze gegen Feuersgefahr. Der Lehmestrich besteht aus festgeschlagenem Lehm, auf welchen Ochsenblut gegossen, sodann Hammerschlag aufgetragen wird, um die Oberfläche dichter und zäher zu machen. Der Lehm wird zuerst mit Wasser angefeuchtet, mit Füßen getreten und bildsam gemacht, hierauf mit dem Pritschbläuel festgeschlagen. Die Stärke des Lehmschlags ist bei Dreschtennen und Kegelbahnen 2025 cm, bei Räumen ebener Erde 1518 cm, auf Gebälken 79 cm.
Weinbrenner.