Leichenhaus

[120] Leichenhaus (Leichenhalle, Totenhaus), Gebäude auf Friedhöfen (s.d.), in Krankenhäusern (s.d.) und Irrenhäusern, in denen die Leichen aufgebahrt und beobachtet werden, um wirklichen oder Scheintod festzustellen.

Zu letzterem Zwecke werden an den Leichen bezw. an den Fingerspitzen derselben leichtbewegliche Klingelzüge befestigt, die mit dem Wärterzimmer oder der Wohnung des Wärters in Verbindung stehen. Neben dem Aufstellungsraum der Leichen, bestehend in großem Saal oder einzelnen, mit Gittern abgeschlossenen Kammern, die sich nach einem Gange öffnen, ist ein Sezier- und Leichenwaschraum, Badezimmer für zum Leben Wiederkehrende und Sargmagazin anzuordnen. Auch eine Kapelle und Zubehör kann in Verbindung gebracht werden.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 120.
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