[135] Leitschienen, auch Zwangschienen (Streichschienen oder Schutzschienen, s.d.), besondere Schienen an der inneren Seite der Fahrschienen der Eisenbahngleise, mit diesen fest verbunden zur Herstellung einer festen Spurrinne von bestimmter Weite, um die Räder zu führen, z.B. auf Brücken zur Verhütung von Entgleisungen, in scharfen Krümmungen (nur an den inneren Fahrschienen) zur Vermeidung der seitlichen Abnutzung der äußeren Fahrschienen und Erhöhung der Betriebssicherheit, an schienengleichen Uebergängen (besonders an sehr schrägen), um den Fuhrwerken das Ueberfahren der Spurrinne zu erleichtern, gegenüber von Herzstücken (s.d.), um das Auflaufen der Spurkränze auf die Spitzen zu verhindern.
Die Leitschienen können Schienen gleichen Profils wie die Fahrschienen oder nur ein Walzeisen, z.B. ein kräftiger Winkel, sein. Ihre Oberkante muß bei schienengleichen Uebergängen so hoch sein wie die der Fahrschienen, sonst können sie die Fahrschienen bis zu 50 mm überragen, bei neuen Fahrschienen um 50 mm weniger die zulässige Abnutzung der Fahrschienen, somit um 3540 mm. Die Weite der Spurrinne ergibt sich aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904, § 11 (5).
Kübler.