Malsaal

[287] Malsaal, Malersaal, 1. Atelier (s. Bd. 1, S. 332 ff.); 2. Nebenraum einer Theaterbühne zur Ausführung von gemalten Hintergründen mit Kulissen; er muß so groß an Flächenraum sein, daß mehrere Ansichten zugleich angefertigt werden können. Die Höhe muß ein Aufhängen und Beleuchten der zu malenden Dekorationen gestatten. Die Lage sollte nahe der Bühne sein, am bequemsten über der Hinterbühne; doch kann der Saal auch außerhalb des Theaters bei den Kulissenmagazinen angelegt werden.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 287.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: