Mastenkran

[332] Mastenkran, entweder ein am Ufer aufgehellter Kran einfachster Art zum Einsetzen, Aufrichten oder Niederlegen von Schiffsmasten (z.B. an festen Brücken, deren Durchfahrtshöhe zu gering ist [Mattenrichter]) oder ein sogenannter Scherenkran, bestehend aus einem zweibeinigen Ausleger mit Rolle oder Block, dem gemeinsamen oberen Ende und zwei festen, um Zapfen drehbaren Fußpunkten und einem am Fußende horizontal verschiebbaren dritten Mast, oder ein neuerdings bei Schiffshellingen aufgehellter Mast, mit einem oder mehreren Ladebäumen versehen, zur Erleichterung des Hebens und Einbauens aller möglichen bei einem Schiffsneubau erforderlichen Gegenstände.

Ost findet man den Scherenkran als Schwimmkran ausgebildet, der außen zum Einsetzen von Kesseln und Maschinen in größere Schiffe, zum Heben gesunkener kleinerer Fahrzeuge dient und zwecks Fortbewegung mit zwei, drei oder vier Propellern versehen ist. – Beim Heben verwendet man als Gegengewicht in den Ponton, der den Kran trägt, eingelassenes Wasser. Besondere Rücksicht ist bei der Konstruktion solcher Krane auf die Trimmänderungen und die Stabilität während des Betriebes zu legen. Für beide ist die metazentrische Höhe von großer Wichtigkeit.

Schütte.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 332.
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