Ohr [2]

[773] Ohr, 1. Vertiefung, Loch; 2. bei Gewölben mit Tür- und Fensteröffnungen die obere Stichkappe, welche die Oeffnung überdeckt; 3. bei Tür- und Fensterumrahmungen der vorstehende Teil, welcher über die Seitengewände hinausgreift und mit einer Verkröpfung in die letztere wieder einbiegt (s. die Figur).

Weinbrenner.

Ohr [2]
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 773.
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