[44] Parterre, 1. Zuschauerplatz im Theater (s.d.), zwischen dem Orchester und den Logenreihen gelegen und mit Sitzreihen versehen; 2. s.v.w. Erdgeschoß, das zu ebener Erde, d.h. um eine oder mehrere Stufen über Straßenhöhe liegende Stockwerk; hiernach unterscheidet man Tief- oder Hochparterre.
Weinbrenner.