[161] Plombieren, ein Verfahren, durch das man mittels eines Bleisiegels (Plombe) miteinander verbundene Teile gegen unbefugtes Auseinandernehmen derart sichert, daß ein Lösen der Verbindung ohne Verletzung des Plomben- oder Bleiverschlusses nicht möglich ist.
Zu diesem Zwecke legt man einen Draht oder einen Bindfaden so um die sicher zu verbindenden Gegenstände, daß, nachdem die beiden freien Enden des Drahtes oder Bindfadens miteinander verknotet sind, nur nach einer Lösung des Knotens ein Lösen der Verbindung möglich ist. Wird nun der Knoten in die Höhlung einer kleinen Bleiplatte gebracht und diese mittels einer Zange (Plombierzange) zusammengepreßt und gestempelt, so kann, da jetzt der Draht oder Bindfaden fest in die gestempelte Bleiplatte (Plombe) eingeklemmt ist, der Verschluß nur gelöst werden durch Zerschneiden des Drahtes oder Bindfadens oder durch Zerstören der Plombe. Dieser Plombenverschluß wird z.B. bei Güterwagen von den Eisenbahn- und Zollverwaltungen angewendet, von letzteren auch zum Verschluß einzelner Güter (Kolloverschluß). S.a. Eisenbahnbetrieb X.B., Eisenbahnverkehr III.B.
Cauer.