Plombieren

[42] Plombieren (franz., Verbleien), ein Bleisiegel (Plombe, Plombage) an Warenballen, Kisten,[42] überhaupt Emballage, oder auch an ganz verschlossene Wagen oder Schiffsräume anlegen, so daß ohne Zerstörung des Siegels nichts herausgenommen werden kann. Die Plombierung erfolgt zum Zwecke der Kontrolle, insbes. im Interesse der Verzollung bei den der letztern nicht unterliegenden Durchfuhren, namentlich auch zur Wahrung der Identität der aus- und wieder eingeführten, bez. der ein- und wieder ausgeführten Gegenstände im sogen. Veredelungs- oder Appreturverkehr. In den meisten Staaten wird beim P. der volle Zollsatz hinterlegt und bei Abnahme der Plombe zurückerstattet. – Über P. in der Zahnheilkunde s. Zahnkrankheiten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 42-43.
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