Prellböcke

[614] Prellböcke. Feste Prellböcke werden durch heftige Stöße beschädigt. An den Enden von Gleisen, in denen kräftigere Stöße zu erwarten sind (Preuß. Staatsbahnen > als 36 m/t), werden deshalb gegenwärtig meistens bewegliche oder verschiebbare Prellböcke angewendet. Bei diesen ist das Stoßgerüst nicht mit den Schienen des Gleises verbunden, sondern entweder mit den Schwellen oder es ruht als Schlitten auf den Fahrschienen, neben denen zur Unterstützung und Führung des Schlittens außen je eine Beischiene gleichen Profils angebracht wird, die mit der Fahrschiene fest verbunden ist.[614]

Durch das Aufstoßen von Fahrzeugen werden die Böcke je nach der Heftigkeit des Stoßes im Gleis mehr oder weniger weit fortgeschoben. Die lebendige Kraft des Stoßes wird allmählich durch die Reibung der Schwellen auf der Bettung oder des Schlittens auf den Schienen aufgezehrt. Damit der Widerstand beim Aufstoßen nicht zu groß wird und nicht Beschädigungen eintreten, wird bei eisernen Querschwellen unter jedem Schienenstrang eine Langschwelle eingelegt, auf der die Querschwellen gleiten (Bauart Gebhardt, Saarbrücken), und bei Holzschwellen ein dichter Schwellrost (Bauart Rawie, Osnabrück) angewendet. Außerdem wird bei beiden Bauarten die Bettung nur auf Unterkante der Querschwellen eingeebnet. Zur Vergrößerung der Reibung wird dagegen der Fuß des Stoßgerüsts oder der Schlitten so weit nach vorn verlängert, daß eine oder mehrere Fahrzeugachsen die gleitenden Schwellen oder den Schlitten belasten [1].

Prellböcke besonderer Art werden auf manchen Verschiebebahnhöfen zum Zurechtrücken von Wagenladungen (Walzeisen, Röhren oder Langholz u. dergl.) verwendet, die sich beim Verschieben der Wagen mittels Ablaufbergen in der Längsrichtung verschoben haben [2].


Literatur: [1] Organ f. d. Fortschr. d. Eisenbahnwesens 1910, S. 325, und 1911, S. 44; ferner 1913, S. 69 u. 83. – [2] Ebend. 1912, S. 396.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 614-615.
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