Rettungsgleise

[418] Rettungsgleise (Sicherheitsgleise), meist kürzere, gewöhnlich stumpf endigende Seitengleise, welche von einem Gleis abzweigen und verhüten, daß Fahrzeuge oder ganze Züge aus diesem Gleis ohne besondere Erlaubnis auf ein andres zu schützendes Gleis oder eine zu schützende Gleisgruppe übergehen. Die in das Sicherheitsgleis führende Weiche muß daher in normaler Stellung auf dieses Gleis gestellt sein; sie muß umgelegt werden, wenn in die zu schützenden Gleise gefahren werden will.[418]

Kurze Sicherheitsgleise dienen in erster Linie zum Auffangen durchgehender oder durchgegangener Fahrzeuge, z.B. hinter und vor einer Station, an der ein bedeutendes Gefälle beginnt oder endigt, auf im Gefälle liegenden Verschiebebahnhöfen an der Einfahrt in Gleisgruppen, um diese vor durchgegangenen Fahrzeugen zu schützen, ferner zur Sicherung von Hauptbahnen bei Einmündung von Zweigbahnen oder Anschlußgleisen. Im letzteren Falle sowie vor Stationen am Fuß Heiler Gefälle werden die Sicherheitsgleise vielfach in größerer Länge zunächst wagerecht und dann in eine starke Steigung übergehend angelegt, um nicht nur Fahrzeuge, sondern auch ganze Züge, bei welchen die Bremsen versagen, aufzufangen. Die Schienen der Sicherheitsgleise werden vielfach etwa 5 cm hoch mit Sand bedeckt, um die Fahrzeuge rasch und unter stetiger Verminderung der Geschwindigkeit, ohne daß sie Schaden nehmen, aufzuhalten (s. Sandgleise). Solche Anordnungen finden sich namentlich in England häufig und zwar auch mit ganz kurzen Rettungsgleisen, dann »Entgleisungsweichen« genannt. Die Züge entgleisen zwar am Ende des Sicherheitsgleises, aber die Entgleisung eines langsam fahrenden Güterzuges ist nur ein kleines Uebel gegenüber einem Zusammenstoß mit einem andern Zug auf dem Hauptgleis.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 418-419.
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