Schiffseisenbahn

[662] Schiffseisenbahn, eine geneigte Ebene zwischen zwei Kanalhaltungen, längs welcher das Schiff, auf Wagen gesetzt, die auf Schienen laufen, nach oben oder herunter befördert wird (s. Schiffshebewerke).

v. Schneller.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 662.
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