Signalmaste [1]

[114] Signalmaste finden im Eisenbahnwesen Verwendung zum Geben von Bahnzustandssignalen (s.d.).

Sie bestehen aus Masten von angemessener Höhe, die in neuerer Zeit gewöhnlich in leichter eiserner Gitterkonstruktion ausgeführt werden und die am oberen Ende die erforderlichen Signalflügel oder -scheiben und Laternen tragen. Flügel und Laternenblenden zur Aenderung der Farbe des Laternenlichtes werden durch denselben Zug verstellt, der entweder unmittelbar durch ein Stellwerk am Fuße des Mastes, vielfach aber auch aus weiterer Entfernung mit Hilfe von Drahtzügen ausgeübt wird. Bei elektrischer Signal- und Weichenstellung erfolgt die Flügelbewegung durch Motoren am Fuße des Mastes, die vom Stellwerk aus gesteuert werden. In ähnlicher Weise kann auch Druckluft verwendet werden.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 114.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Lueger-1904: Signalmaste [2]