Flügel [1]

[97] Flügel bei Türen, Fenstern und Läden, der bewegliche Teil der letzteren, durch den der eigentliche Verschluß der Lichtöffnung gebildet wird.

Je nach der Anordnung und Einteilung der Flügel unterscheidet man: ein-, zwei-, drei- und vier- bis sechsflügelig. Die Bewegung der Flügel erfolgt entweder a) durch Drehung um eine senkrechte oder wagerechte Achse mittels der Bänder (s.d.) oder Zapfen und Halsband, b) durch Verschiebung des Flügels in der Richtung seiner Ebene; bei Türen und Laden in wagerechter Richtung; bei Fenstern durch Heben oder Herablassen in lotrechter Richtung (s. Fensterrahmen).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 97.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: