[376] Streichlinie, die neue, im alten Wasserlaufe liegende Uferlinie, welche durch die Flußregulierung erzielt werden soll; in derselben werden die Parallelwerke angeordnet oder bis zu derselben die Buhnen vom alten Ufer her erbaut. Vgl. a. Fallen und Streichen, Bd. 3, S. 594.