[540⇒] Rache, die ursprünglichste Form der Vergeltung, bei welcher der Beleidigte (entweder selbst oder durch die Seinen) zum Vergelter wird. Die fortschreitende Entwickelung der Rechtsordnung zielt überall auf Einschränkung der (persönlichen) R. und Ersatz derselben durch die von einem Dritten verhängte und ausgeführte Strafe (s. d.) hin, doch hat sich der Rachegedanke in den Sitten der Blutrache (s. d.) und des Zweikampfes (s. d.) vielfach neben dem Strafrecht behauptet. Vom ethischen Gesichtspunkt ist die R. deswegen zu verwerfen, weil der Beleidigte (und die Seinen) durch die erfahrene Beleidigung in Affekt versetzt und dadurch einer unparteiischen Erwägung und Einhaltung der erlaubten Grenzen der Wiedervergeltung unfähig geworden sind. [⇐540]
[479⇒] Rache (Verfolgung, vom ahd. rehhan, got. raikan = verfolgen) heißt die Vergeltung einer uns zugefügten Übeltat oder Beleidigung. Rache ist eine Befriedigung des Hasses. Sie ist dem unzivilisierten Menschen natürlich, ist aber vom sittlichen Standpunkte aus verwerflich, weil sie eigenmächtig und grausam und dem religiösen Empfinden zuwider ist. Rachgier oder Rachsucht ist die leidenschaftliche Begierde nach Rache. Typen des rachgierigen Menschen sind Krimhild und Shylock. – Die Süßigkeit der Rache beruht darin, daß wir die Willkür und Überlegenheit dessen überbieten, der uns Böses zugefügt hat. [⇐479]
[182⇒] Rache, die aus dem verletzten Ich- und Selbstgefühl entspringende, auf Vergeltung einer erlittenen Übeltat zielende affectmäßige Reaction des Willens. An die Stelle der Rache tritt social die im Dienste des Rechtes (s. d.) stehende Strafe. [⇐182]
[780⇒] Rache, ein Affect, welcher durch wirkliche od. vermeintliche Kränkungen erzeugt wird u. den Menschen antreibt, dem Beleidiger Böses zuzufügen. Rachsucht, das heftige u. beharrliche Bestreben, an Andern sich zu rächen. Von der Strafe, welche auch die Zufügung eines vergeltenden Übels ist, unterscheidet sich die R. hauptsächlich dadurch, daß sie auf die Größe des vergeltenden Übels keine Rücksicht nimmt. [⇐780]
[906⇒] Die Ráche, plur. car. 1) In engerer Bedeutung, die Begierde, das uns angethane Unrecht an dem Beleidiger zu ahnden oder geahndet zu sehen, dessen Zufügung, und das Übel selbst, welches ihm auf solche Art zugefüget wird. Vor Rache glühen. Auf Rache bedacht seyn, auf eine Gegenbeleidigung für ein empfangenes Unrecht. Auf Rache denken oder sinnen. Rache an jemanden nehmen, sich an ihm rächen. die gleichbedeutende R.A. [⇐906][907⇒] Rache an jemanden üben, kommt wenig mehr vor, so wie die biblische R.A. einem Rache geben, ihn rächen, ungewöhnlich ist. Etwas aus Rache thun.
So lange loderte der Rache schwarzes Feuer
In keines Gottes Brust,
Raml.
In der engsten Bedeutung ist es die Begierde, eine Beleidigung eigenmächtig zu ahnden, und diese Ahndung oder Gegenbeleidigung selbst; so wie es 2) im weitesten Verstande auch von einer Ahndung des Gesetzgebers, d.i. von der Strafe, und dem Verlangen zu strafen, gebraucht wird, in welchem Verstande es in der Deutschen Bibel sehr häufig, selbst von Gott vorkommt. Die Rache ist mein, ich will vergelten, 5 Mos. 32, 25. Außer derselben wird es in diesem Verstande nur noch zuweilen in der höhern Schreibart gefunden.
Anm. Bey dem Kero Richti, bey dem Ottfried Ruh, Riche, bey dem Notker mit vorgesetztem Gaumenlaute oder Präfixo Ge-, Geriche, Kerichi, Kricohi, im Niederdeutschen mit vorgesetztem Blaselaute Wrake, bey dem Ulphilas Wraka, im Angels. Wrace, Wraec, im Engl. Wreak. S. das folgende. Ehedem war auch Rachsal für Rache üblich. [⇐907]
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