Abschwörung

[53] Abschwörung (lat. Abjuration), eidliche Verneinung einer Handlung, auch bisweilen eidliche Renunziation, d.h. Verzichtleistung auf ein Recht; im englischen Gerichtswesen der Schwur eines Verbrechers, binnen bestimmter Zeit das Land zu verlassen. Abschwörungs- oder Abjurationseid (oath of abjuration), der seit Wilhelm III. in England von den Beamten geleistete Eid auf Anerkennung der staatsrechtlich festgestellten Erbfolge in der Regierung und auf Vermeidung einer jeden Vorschubleistung für die Nachkommen der Stuarts. Der 1709 der irischen katholischen Geistlichkeit auferlegte Abschwörungseid wurde 1868 beseitigt. – A. der frühern Ketzerei verlangt die katholische Kirche heute noch von allen nicht katholischen Christen, die zur katholischen Kirche übertreten.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 53.
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