[122] Adrittūra (eigentlich a dirittura, ital., »geradezu, direkt«), ein im Wechselverkehr in verschiedenem Zusammenhange verwendeter Ausdruck; so für das Wechselgeschäft, das ohne Vermittelung eines Maklers unmittelbar zwischen dem Nehmer und Geber des Wechsels geschlossen wird; ferner fürden Wechsel, der direkt auf den Ort lautet, wo durch Übersendung des Wechsels eine Schuld getilgt werden soll; ferner muß der Deckungswechsel, durch welchen der Trassat (s. Wechsel) vom Trassanten die Deckung einzieht, direkt auf den Regreßpflichtigen und dessen Wohnort gezogen sein.