[129] Affidāvit (v. lat. affido, in der mittelalterlichen Rechtssprache: ich beschwöre), im engl. Recht eine schriftliche Erklärung, die vor einer autorisierten Person (einem richterlichen Beamten, »Commissioner«, Notar, Konsul) unterzeichnet und deren Inhalt vor dieser Person beschworen wird; dann die gerichtlich abgegebene u. eidlich bekräftigte Erklärung eines Schiffsführers, daß er außer den in den Schiffspapieren verzeichneten Gegenständen keine Fracht an Bord habe.