[129] Affilĭation (lat.), »Annahme an Sohnes oder Kindes Statt«, Adoption; in der Freimaurerei Aufnahme einer bereits konstituierten Loge sowie eines einzelnen Maurers in eine andre Loge; bei religiösen Orden Aufnahme von Laien, die sich dabei nicht auf die Ordensregel, sondern nur zur Führung eines frommen Lebens oder auch zur Beförderung der Ordensinteressen in ihren Kreisen verpflichten; überhaupt Bezeichnung für eine besonders enge Verbindung. Affiliierte Gesellschaften sind Vereine mit einheitlicher Tendenz, die in organischer Verbindung zueinander stehen; durch die modernen Vereinsgesetze meist untersagt. Auch spricht man in demselben Sinne von Medaillen und andern Auszeichnungen, die einem Orden »affiliiert« sind.