Agents provocateurs

[167] Agents provocateurs (franz., spr. aschāng prowokatör), meist Gehilfen der geheimen PolizeiLockspitzel«), die politisch verdächtige Personen, sich in deren Vertrauen einschleichend, zur Offenbarung ihrer Gesinnung, auch wohl selbst zur Begehung strafbarer Handlungen veranlassen, um sie der Bestrafung zu überliefern. Der Agent provocateur ist als Anstifter (s. d.) strafbar, wenn sein Vorsatz auf die Herbeiführung einer strafbaren Handlung gerichtet war; der weitere Zweck seines Tuns schützt ihn nicht vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Vgl. Heilborn, Der Agent provocateur (Berl. 1901).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 167.
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