Akkreditieren

[228] Akkreditieren (franz.), jemand beglaubigen oder durch ein Vollmachtschreiben die Gewährleistung für die von einer bestimmten Person innerhalb der Grenzen ihrer Sendung oder ihres Auftrags zu vollziehenden Handlungen übernehmen. So akkreditiert die Staatsregierung diplomatische Personen zum Behuf der Ausrichtung allgemein diplomatischer Funktionen oder bestimmter Aufträge an auswärtigen Höfen und Regierungen. Die damit Betrauten, Botschafter, Gesandte etc., pflegen die bezüglichen Beglaubiqungsschreiben (Akkreditive) dem auswärtigen Staate oberhaupt in der ersten Audienz (Antrittsaudienz) persönlich zu überreichen. – Im kaufmännischen Leben versteht man unter Akkreditierung das Verschaffen von Kredit durch Empfehlung, insbes. die Ausstellung eines Akkreditivs oder Kreditbriefs (s. d.).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 228.
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