[245] Aktivgeschäfte, im Bankwesen diejenigen Geschäfte, die für den Geschäftsinhaber ein Guthaben begründen, wie die Diskontierung von Wechseln, das Lombardgeschäft, die hypothekarischen Darlehen etc. Den Gegensatz zu den Aktivgeschäften bilden die Passivgeschäfte, d.h. solche, aus denen Verpflichtungen erwachsen, wie z. B. die Annahme von Depositen, die Ausgabe von Banknoten, Pfandbriefen etc. Vgl. Banken.