Depositen

[648] Depositen (Deposĭta, lat.), hinterlegte Sachen, namentlich Gelder (Depositengelder) und sonstige Wertobjekte, die bei einer amtlichen Stelle, einer Depositenkasse, einem Bankier oder bei einer Depositenbank als D. zur Aufbewahrung oder zur Verwaltung oder zur Benutzung (vgl. Banken, S. 335f.) hinterlegt sind. Das von einem Bankgeschäft über die hinterlegten Gelder eröffnete Konto wird Depositen- (Deposito-) Konto genannt. Die Bescheinigung über eine stattgehabte Hinterlegung heißt Depositen- (Deposital-, Depot-) Schein (s. Verwahrung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 648.
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