[247] Akzeptation (lat.), »Annahme« eines Auftrags zur Zahlungsleistung, insbes. beim Wechsel (s. Akzept). A. per onore (ital.), »Ehrenannahme« bei Wechseln (s. Wechsel). Akzeptationskonto (Akzeptenkonto, Trattenkonto), das Konto, auf dem Aussteller von Tratten entweder schon nach Empfang des Avises oder nach erfolgter Annahme debitiert werden, während nach erfolgter Einlösung der Tratte das Kassenkonto zu Lasten des Akzeptationskontos zu kreditieren ist. Akzeptationskredit, das Vertrauen, das ein Kaufmann dadurch genießt, daß die von ihm ausgestellten Wechsel bis zu einer bestimmten Summe ohne vorausgegangene Deckung akzeptiert werden. Akzeptationszeit, die gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der ein Wechsel dem Bezogenen zur Annahme präsentiert werden und dieser sich über Annahme oder Nichtannahme erklären muß.