[288] Aleatōrisch (v. lat. alea, Würfel), auf das Würfelspiel bezüglich, gewagt. Aleatorische (gewagte) Verträge sind solche, bei denen Gewinn oder Verlust von dem Eintritt oder Nichteintritt zukünftiger ungewisser Ereignisse abhängig gemacht ist. Gemeinrechtlich zählten dazu: Spiel, Wette, Hoffnungskauf, Versicherungsverträge aller Art, Lotterie, Leibrente etc. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine besondere Kategorie der aleatorischen oder gewagten Verträge. Vgl. jedoch Spiel und Wette.