Annonce

[548] Annonce (franz., spr. -nóngß'), öffentliche »Anzeige«, namentlich durch bezahlte Insertion in eine Zeitung, durch Anschläge an den Straßenecken, Plakatsäulen,[548] in Gasthäusern etc. Von besonderer Wichtigkeit ist die Geschäftsannonce, die Angebot und Nachfrage in Bezug auf Waren und Dienstleistungen vermittelt und überall, wo Zeitungen erscheinen, zu einer großen Bedeutung gelangt ist. Die volkswirtschaftliche Wichtigkeit dieser Art von Anzeigen besteht darin, daß sie den raschern Absatz vermittelt, ein Haupthebel der Konkurrenz ist, den Abschluß der Geschäfte wie auf einem öffentlichen, von allen beaufsichtigten Markt geschehen läßt und daher zur Herstellung einer wohltätigen Gleichförmigkeit der Preise dient. Eine schädliche Einwirkung auf den geschäftlichen Verkehr gewinnt die A., wenn sie in raffinierter, auf Überraschung und Täuschung des Publikums berechneter Form angewendet und zu schwindlerischen und unmoralischen Zwecken mißbraucht wird (s. Reklame). Andre wichtige Gattungen der A. sind die Bekanntmachungen der politischen und kommunalen Behörden, der Gerichte, die sich unter anderm der A. zur Ordnung der Rechtsverhältnisse abwesender Personen bedienen (Vorladungen, Zustellungen, Steckbriefe), die Familien- und Vergnügungsanzeigen, die Vermittelung von Wohnungsvermietungen und Stellungen etc. etc. Für die Zeitungen ist die A. unentbehrlich, weil ihre stetig wachsenden Betriebskosten durch die niedrigen Abonnementspreise allein nicht gedeckt werden können. Vgl. Zgoda, Die A. (Bresl. 1892); Munzinger, Die Entwickelung des Inseratenwesens in den deutschen Zeitungen (Heidelb. 1902). – Eine Annoncensteuer (Inseratenstempel) bestand bis 1874 in Österreich und bis 1853 in England.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 548-549.
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