Augustiner

[123] Augustiner, 1) A.-Chorherren, nach dersogen. Augustinerregel (s. d.) lebende Kanoniker. Im Mittelalter in zahlreichen Kongregationen verbreitet, unter denen die zu Beginn des 12. Jahrh. gebildete Kongregation von St. Viktor zu Paris durch ihre theologische, die gegen Ende des 14. Jahrh. entstandene Kongregation von Windesheim in Holland durch ihre kirchliche Bedeutung hervorragten, haben die A.-Chorherren seit der Reformation ihre Bedeutung verloren, und es bestehen gegenwärtig nur noch wenig Stifter. S. auch Kreuzherren, Prämonstratenser.

2) A.-Eremiten, Einsiedler des heil. Augustinus (beschuhte und unbeschuhte), hervorgegangen aus der Vereinigung mehrerer Einsiedlergesellschaften in Italien, denen Innozenz IV. 1244 die Augustinerregel gab. Von Alexander IV. 1256 zu einem Orden vereinigt, wurden sie 1567 durch Pius V. an vierter Stelle den Bettelorden eingereiht. In Deutschland brachte die Reformation Luthers, der Mitglied der sächsischen Kongregation war, dem Orden schwere Verluste. Die französische Revolution und die Säkularisation vernichteten alle Klöster der A.-Eremiten in Frankreich, viele in Italien u. Deutschland. Gegenwärtig bestehen in 27 Provinzen noch etwa 100 (in Deutschland 4) Klöster. Die Zahl der A., deren Wappen beifolgende Abbildung zeigt, wurde 1901 auf 1858 angegeben.

Wappen der Augustiner-Eremiten.
Wappen der Augustiner-Eremiten.

3) Augustinerinnen (A.-Chorfrauen und A.-Eremitinnen), nach der Augustinerregel lebender weiblicher Orden. Außerdem folgen dieser Regel noch einige andre Orden, so die Annunziaten, Salesianerinnen, Ursulinerinnen, Hospitaliterinnen.

4) Über A.-Tertiarier s. Tertiarier.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 123.
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