[185] Authentĭcae (Authentiken), die Justinianischen Novellen (vgl. Authentica); dann Auszüge aus den Novellen und Verordnungen deutscher Kaiser, die den neun ersten Büchern des Justinianischen Kodex, hier und da auch den Institutionen eingeschaltet sind, um die Veränderungen oder Ergänzungen anzugeben, die jene Gesetze durch die Novellen etc. erhalten haben. Die A. des Kodex, zusammen 233, wovon 13 aus Verordnungen der Kaiser Friedrich I. und II. (A. Fridericianae), verdanken ihren Ursprung dem Rechtsgelehrten Irnerius zu Bologna im 12. Jahrh. und einigen spätern Juristen; sie waren anfangs nur dem Rande beigeschrieben, ihre Einschaltung in den Text geschah zuerst durch Accursius im 13. Jahrh. Die A. der Institutionen sind ihrem Ursprung nach unbekannt. Die A. haben als bloße wissenschaftliche Arbeiten nicht die Autorität wirklicher Gesetze.