[1002] Valūta (ital., franz. Valeur, engl. Value), eigentlich soviel wie Wert, Gehalt, z. B. der Wert einer Schuldforderung, der Gegenwart, den der Aussteller eines Wechsels für sein Wechselversprechen erhalten hat oder erhalten soll. Hierauf beziehen sich die im Wechselverkehr üblichen, in mehreren Ländern (nicht auch in Deutschland und England) geforderten Valutaklauseln (Valutabekenntnis, Valutaquittung): »V. empfangen«, »Wert erhalten«, »Wert in Rechnung« u. dgl. und die Einrede der nicht erhaltenen V. Dann versteht man unter V. die Währung (s. d.), d. h. die allgemein gültige (gesetzliche), durch die Bestimmungen über Münzfuß und Metallart festgesetzte Einheit des Preismaßes, oder die Geldart, die als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt ist. Bisweilen bezeichnet man auch mit V. das Verhältnis des Nennwertes von Geld, Wechseln und Wertpapieren zu ihrem Kurs; daher Wiederherstellung der V., soviel wie Hebung des Kurses eines entwerteten Papiergeldes bis auf dessen Nennbetrag (vgl. Kurs), insbes. aber die Beseitigung des Papiergeldes und dessen Ersetzung durch Metallgeld. »V. per« weist in der Buchhaltung auf das Datum hin, von dem ab Zinsen für eingetragene Posten zu berechnen sind. Im österreichischen Börsenverkehr versteht man unter Valuten Münzsorten und Papiergeld, die dem Kurs unterworfen sind, unter Valutengeschäft das Geldwechselgeschäft.