Baulehen

[472] Baulehen (Beneficium coloniarum), ehedem die Belehnung eines Bauern mit einem Stück Feld gegen Übernahme der Verpflichtung zu dessen Anbau und Erstattung eines Teiles vom Ertrag an den Lehnsherrn; auch ein solches Feld selbst. Gab der Bauer den Anbau auf, so verlor er das Lehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 472.
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